AGB

<h2>AGBs</h2>

AGB Bezirkskurs 2024 DPSG Düsseldorf

zu dem Angebot des Bezirks Düsseldorf der DPSG an Leitende der DPSG im Diözesanverband Köln


§ 1 Anmeldung 

(1) Das Angebot der DPSG Düsseldorf richtet sich an alle Leitenden, die Mitglied in einem Stamm im Bezirk Düsseldorf oder des Diözesanverbands Köln sind. Die Anmeldung muss durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten des Kindes erfolgen, die dann Vertragspartner des jeweiligen Trägers der Veranstaltung werden. Bei volljährigen Personen entfällt dies.

(2) Die Anmeldung erfolgt online über https://lagertickets.de/dus/bkurs24/. Der Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person eine Anmeldebestätigung vom Träger der jeweiligen Veranstaltung erhalten haben. 

(3) Wird eine Veranstaltung durch eine behördliche Anordnung untersagt oder ist diese nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW oder nach einer Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf unmöglich oder nur unter einem außer Verhältnis zu den Teilnahmebeiträgen stehenden Aufwand vom Träger der jeweiligen Veranstaltung durchführbar, entfällt der Anspruch der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person auf Teilnahme. Auf Anforderung der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person wird der Träger der jeweiligen Veranstaltung den Teilnahmebetrag (ggf. anteilig) für die ausgefallenen Veranstaltungen zurückzahlen. 

(4) Die Vergabe der Teilnehmendenplätze erfolgt nach Reihenfolge des Zugangs der Anmeldungen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Teilnahme erst dann entsteht, wenn eine Anmeldebestätigung den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten zugegangen ist. 

(5) Mit der Anmeldung ihres/r Kindes/r verpflichten sich die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person dazu, den/die für einen zugeteilten Platz entsprechenden Teilnahmebeitrag/-beiträge zu entrichten. 

(6) Die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person verpflichten sich, alle für die Betreuung wichtigen Informationen vollständig und unaufgefordert anzugeben (Besonderheiten, Krankheiten, körperliche und geistige Einschränkungen, Einschränkungen bei der Speisenwahl, etc.). 


§ 2 Zahlungsbedingungen 

(1) Die Teilnahmebeiträge lauten wie folgt: 

Teilnehmende aus dem Bezirk Düsseldorf: 35 Euro

Teilnehmende nicht aus dem Bezirk Düsseldorf: 35 Euro

Teamer*innen und Küche: 0 Euro

(2) Die Zahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt bei Onlineanmeldung über https://lagertickets.de/dus/bkurs24/ zu den auf der Webseite genannten Zahlungsarten. Nach Zahlung des Teilnahmebeitrags erhalten die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person eine Anmeldebestätigung. Im Teilnahmebetrag sind alle Leistungen enthalten, die für die entsprechende Veranstaltung notwendig sind (z. B. Fahrtkosten während der Veranstaltung, Eintrittsgelder, Mittagsverpflegung etc.). 


§ 3 Rücktritt des Teilnehmenden 

(1) Falls die angemeldete Person wider Erwarten nicht an einer angemeldeten Veranstaltung teilnehmen kann, ist eine rechtzeitige Abmeldung durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person vor der betreffenden Veranstaltung (schriftlich oder per Mail, i.d.R. zwei Wochen vor der Veranstaltung) notwendig. Falls eine Teilnahme der Person an einer Veranstaltung kurzfristig wegen Krankheit nicht möglich ist, ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Träger der jeweiligen Veranstaltung nötig. Nur bei Abmeldung mit ärztlichem Attest wegen Krankheit kann eine Erstattung der Teilnahmebeträge erfolgen. Kann die Person wegen Krankheit nur an einzelnen Tagen nicht teilnehmen, so erfolgt keine anteilige Erstattung. 

(2) Die schlichte Nichtzahlung des Teilnahmebetrags stellt keinesfalls eine Rücktrittserklärung der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person von einer gebuchten Veranstaltung dar. Der Träger der Veranstaltung hat weiterhin einen Anspruch auf den Teilnahmebetrag und wird diesen nach Mahnung gerichtlich geltend machen. 

(3) Klarstellend wird vereinbart, dass Teilnahmeentgelte für gebuchte Veranstaltungen werden auch dann fällig werden, wenn ein Person unentschuldigt nicht teilnimmt. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. 


§ 4 Mitwirkungspflicht, Ausschluss, Haftung 

(1) Die gesetzliche Aufsichtspflicht wird durch die Betreuungskräfte des jeweiligen Trägers der Veranstaltung wahrgenommen. Es kann keine ständige Aufsicht gewährleistet werden. Die Kinder und Jugendlichen dürfen kurzzeitig nach Abmeldung bei einer Leitungsperson, ohne Leitungsperson, in Begleitung zweier anderer Teilnehmenden den Platz verlassen.

(2) Es wird erwartet, dass die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person und Kinder die Regeln der Veranstaltung respektieren sowie den Weisungen der Betreuungskräfte Folge leisten. Geschieht dies nicht, kann die jeweilige Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Evtl. zusätzlich anfallende Rückfahrtkosten werden in diesem Fall von den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person selbst getragen. Der Teilnahmebetrag wird in einem solchen Fall, auch nicht teilweise, erstattet. 

(3) Den Kindern sind durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder bei selbst volljährige Person selbst die in den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen aufgeführten Utensilien, z.B. Schwimmsachen und Sonnenschutz, vollständig mitzugeben/mitzubringen. Klarstellend wird vereinbart, dass keine Erstattung von Teilnahmebeträgen erfolgt, wenn die angemeldete Person die Veranstaltung teilweise nicht wahrnehmen kann, da ihm/ihr erforderliche Utensilien fehlen.

(4) Bei Verlust von Gegenständen übernimmt der Träger der Veranstaltung keine Haftung. 


§ 5 Unfallversicherung 

Der jeweilige Träger der Veranstaltung schließt eine Gruppen- Unfallversicherung ab. 


§ 6 Datenschutz 

Bei der Anmeldung zum Bezirkspfingstlagers werden personenbezogene Daten des/r teilnehmenden Kindes/r sowie seiner/ihrer Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person erhoben. Die Datenerhebung und Datenspeicherung erfolgt durch den jeweiligen Träger der Veranstaltung ausschließlich zur Abwicklung des Anmeldeverfahrens, der Abrechnung und zur Durchführung der Ferienangebote. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Mit der Anmeldung erklärt/erklären sich die/der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder selbst volljährige Person damit einverstanden.