Einleitendend: Grundsätzlich setzen wir einen verantwortungsbewussten und angemessenen Umgang mit Alkohol in der Pfadfinder:innenarbeit voraus und weisen allgemein darauf hin, dass bei Aktionen die Pfadfinder:innenschaft in der Öffentlichkeit repräsentiert wird.
1) Was bedeutet für uns Umgang mit Alkohol?
Wo setzen wir Grenzen?
- Wir wollen Alkoholkonsum nicht grundsätzlich verbieten
- Wir wollen einen einheitlichen Umgang auf Bezirksebene pflegen
- ausschließlich Alkohol, welcher ab 16 Jahren erlaubt ist, soll in verantwortungsvollen Mengen konsumiert werden können
- Als Verband halten wir uns an die gesetzlich geltenden Bestimmungen für Alkoholkonsum (min. deutsches Recht; ggf. strengere Regeln im Ausland)
- das Mitbringen und der Verzehr von Fremdalkohol sind auf allen Veranstaltungen unerwünscht
- die Entscheidung über die angemessene Menge und Konsequenzen im Falle von übermäßigem Alkoholkonsum liegen bei der Lager-/Veranstaltungsleitung und dem Bezirksvorstand
Außenwirkung
- verantwortungsvoller und angemessener Umgang mit Trinksprüchen, Trinkspielen und ähnlichen Traditionen
- Trinkspiele und -sprüche können in der Außenwirkung zu einem negativen Bild beitragen
- Trinkspiele- und -sprüche können auf Alkoholkonsum drängen und schließen unter Umständen Personen aus, die keinen Alkohol trinken
- es muss Kindern/Jugendlichen gegenüber nicht verheimlicht werden, dass auf einer Veranstaltung (z.B. im Abendbereich) Alkohol konsumiert wird
- sobald Kinder/Jugendliche (außer Rover) beteiligt sind sollen keine Trinkspiele und ähnlichen Traditionen stattfinden
2) Veranstaltungen
Wir differenzieren nach der Art von Veranstaltungen:
Tagesveranstaltungen:
- sobald Kinder/Jugendliche (außer Rover) beteiligt sind soll kein Alkohol konsumiert werden
- Veranstaltungen für Rover und/oder Leitende:
- Veranstaltungen inhaltlicher Natur, Arbeitstreffen und Gremienveranstaltungen:
- nicht während des offiziellen Programms
- Ausnahme: zu besonderen Feierlichkeiten, wie z.B. Wahlen kann ggf. davon abgewichen werden
- reine „Spaßveranstaltungen“:
- Trinkspiele sollen nicht in Konkurrenz zum geplanten Programm stehen oder selbst Teil des Programms sein
- Veranstaltende sollten im Vorfeld weitere entsprechende Regeln definieren
Veranstaltungen mit Übernachtung(en):
- mit Kindern & Jugendlichen:
- Alkoholkonsum ist frühestens ab 30 min nach der Juffi-Zubettgehzeit gestattet
- Alkoholkonsum soll nur in bestimmtem Zelt/Räumen gestattet sein
- Pfadis auch über 16 Jahre bekommen keinen Alkohol
- Es ist ein klarer Alternsnachweis wie z.B. Bändchen für die Theke einzuführen
- Trinkspiele sollen nicht in Konkurrenz zum geplanten Programm stehen oder selbst Teil des geplanten Programms sein
- nur mit Rovern und/oder Leitenden: s. Regelung für Tagesveranstaltungen
3) Gleichberechtigung von alkoholfreien und -haltigen Getränken
Alkoholfreie Getränke müssen mindestens gleichrangig behandelt werden wie alkoholhaltige Getränke. Das betrifft im Einzelnen:
- Kühlung
- Hinweise
- Erreichbarkeit
- Auswahl (Anzahl der angebotenen Sorten)
- alkoholfreie Getränke überschreiten nicht den Literpreis alkoholhaltiger Getränke
- wird alkoholhaltiges Bier angeboten wird auch alkoholfreies Bier angeboten
- alkoholfreie Getränke in angemessenen Behältnissen anbieten
4) Öffentlichkeitsarbeit / Werbung
- es werden keine Bilder veröffentlicht, auf denen alkoholhaltige Getränke sichtbar sind
- Alkohol ist kein Werbegrund für eine Pfadfinder:innenveranstaltung und wird nicht auf Werbeplakaten oder in Postings abgebildet
- wir achten auf eine möglichst neutrale Sprache (z.B. Getränkestand statt Bierstand)