Sommerlager 2026

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB)

für Veranstaltungen des DPSG Stamm Lörick (nachfolgend „Veranstalter“)

Stand: 25.02.2026

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§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Anmeldung, Vertragsschluss

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle vom DPSG Stamm Lörick organisierten Veranstaltungen (z. B. Freizeiten, Fahrten, Aktionen, Schulungen) für Kinder, Jugendliche und Leitende, die Mitglied des DPSG Stamm Lörick sind.

2. Vertragspartner

Bei minderjährigen Teilnehmenden sind die Personensorgeberechtigten Vertragspartner*innen des Veranstalters. Bei volljährigen Teilnehmenden kommt der Vertrag mit der volljährigen Person selbst zustande.

3. Anmeldung und Anerkennung der Bedingungen

Die Anmeldung erfolgt online über die bereitgestellten Anmeldeformulare. Mit der Anmeldung erkennen die Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Teilnehmenden diese ATB sowie die ergänzenden Hinweise zur jeweiligen Veranstaltung an.

4. Vertragsschluss

Der Teilnahmevertrag kommt erst mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung (z. B. per E Mail) durch den Veranstalter zustande.

5. Platzvergabe

Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Regel nach Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anmeldungen („first come, first served“), sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.

6. Informationspflichten

Die Personensorgeberechtigten bzw. die volljährige Person verpflichten sich, alle für die Betreuung relevanten Informationen vollständig, richtig und unaufgefordert mitzuteilen (z. B. Allergien, Erkrankungen, körperliche/psychische Beeinträchtigungen, Unverträglichkeiten, Einschränkungen bei der Speisenwahl, Schwimmfähigkeit, besondere Bedürfnisse).

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§ 2 Leistungen und Leistungsänderungen

1. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Transport, Unterkunft, Verpflegung, Programm) ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

2. Unerhebliche Änderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, unerhebliche Änderungen einzelner Leistungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen und für die Teilnehmenden zumutbar sind (z. B. Anpassung von Programmpunkten aufgrund Wetterlage oder Sicherheitsgründen).

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§ 3 Teilnahmebeitrag und Zahlungsbedingungen

1. Fälligkeit

Mit Vergabe des Platzes verpflichten sich die Personensorgeberechtigten bzw. volljährige Teilnehmende zur Zahlung des Teilnahmebeitrags. Dessen Höhe sowie die Zahlungsfrist und Zahlungsarten ergeben sich aus der Ausschreibung bzw. dem Online Anmeldeprozess.

2. Zahlungsnachweis

Nach Zahlungseingang erhalten die Personensorgeberechtigten bzw. die volljährige Person eine Zahlungsbestätigung.

3. Leistungsbestandteile

Im Teilnahmebeitrag sind alle für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Leistungen enthalten, wie in der Ausschreibung beschrieben (z. B. Transport, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder).

4. Zahlungsverzug

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Veranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

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§ 4 Rücktritt/Kündigung durch Teilnehmende

1. Allgemeines

Ein Rücktritt ist schriftlich (auch per E Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Eine Nichtzahlung des Teilnahmebeitrags gilt nicht als Rücktrittserklärung.

2. Stornopauschalen

Sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Pauschalen zur Deckung der bereits entstandenen oder nicht mehr vermeidbaren Kosten:

o Rücktritt bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

o Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnahmebeitrags

o Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 %

o Rücktritt unter 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 90 %

Bereits ausgegebene Individualleistungen (z. B. personalisierte Tickets) können bis zu 100 % berechnet werden, soweit nicht anderweitig erstattbar.

3. Ersatzteilnehmende

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann eine geeignete Ersatzperson gestellt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Veranstalter zustimmt. Hierdurch können Stornokosten entfallen; ggf. entstehende Mehrkosten (z. B. Umbuchungsgebühren) trägt die ursprüngliche anmeldende Person.

4. Erkrankung/Teilausfall

Bei krankheitsbedingtem Ausfall einzelner Tage erfolgt keine anteilige Erstattung, sofern in der Ausschreibung nichts anderes steht.

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§ 5 Kündigung/Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn:

1. erforderliche Angaben/Unterlagen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß übermittelt werden,

2. die Teilnahme der angemeldeten Person für sie selbst, andere Teilnehmende oder den Veranstalter unzumutbare oder erhebliche Risiken birgt (z. B. aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen, rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen),

3. der Teilnahmebeitrag trotz Mahnung nicht fristgerecht bezahlt wird,

4. wesentliche persönliche Umstände der angemeldeten Person bekannt werden, die eine sichere und geordnete Durchführung objektiv gefährden.

Der Rücktritt/Kündigung wird den Personensorgeberechtigten bzw. der volljährigen Person unverzüglich erklärt. Bereits gezahlte Beiträge werden – soweit nicht bereits Kosten entstanden sind, die nicht mehr vermeidbar sind – erstattet.

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§ 6 Außergewöhnliche Umstände (Höhere Gewalt)

1. Begriff

Werden Durchführung oder sichere Fortsetzung der Veranstaltung durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien, gravierende Sicherheitslagen), sind beide Seiten zur Kündigung berechtigt.

2. Folgen

In diesem Fall erhält die anmeldende Person den Teilnahmebeitrag abzüglich der bis dahin nicht mehr vermeidbaren Kosten zurück. Soweit Rücktransporte Bestandteil der Veranstaltung sind, werden notwendige Mehrkosten hierfür von Veranstalter und anmeldender Person hälftig getragen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

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§ 7 Mitwirkungspflichten, Aufsicht, Verhaltensregeln, Ausschluss

1. Aufsicht

Die gesetzliche Aufsichtspflicht wird durch die Betreuungskräfte wahrgenommen. Eine alters und situationsangemessene, jedoch nicht lückenlose ständige Aufsicht kann gewährleistet werden.

2. Verlassen des Veranstaltungsortes

Das kurzzeitige Verlassen des Veranstaltungsortes ohne Betreuung ist nur nach Abmeldung bei einer Leitungsperson, in Gruppen von mindestens drei Teilnehmenden und im definierten Umgebungsbereich zulässig. Für Minderjährige erfolgt dies nur, soweit dies der Altersstufe angemessen ist (z. B. Truppprogramm) und organisatorisch vorgesehen bzw. durch die Personensorgeberechtigten nicht ausgeschlossen wurde.

3. Verhaltensregeln

Die Teilnehmenden befolgen die geltenden Regeln der Veranstaltung sowie die Weisungen der Betreuungskräfte. Es gilt bei Veranstaltungen des DPSG Stamm Lörick ebenfalls der Leitfaden zum Umgang mit Alkohol der DPSG Düsseldorf (abrufbar unter: [Link einfügen]).

4. Ausschluss von der Teilnahme

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Regeln oder Weisungen kann die Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Rücktransport-/Abholungskosten tragen die Personensorgeberechtigten bzw. die volljährige Person selbst. Eine (Teil ) Erstattung des Teilnahmebeitrags erfolgt in diesem Fall nicht.

5. Mitbringliste/Erforderliche Utensilien

Die in den Veranstaltungsinformationen genannten Utensilien (z. B. wettergerechte Kleidung, Schwimmsachen, Sonnenschutz, Medikamente nach Plan) sind vollständig mitzugeben/mitzubringen. Eine fehlende Ausstattung begründet keinen Erstattungsanspruch, auch wenn einzelne Programmpunkte dadurch nicht wahrgenommen werden können.

6. Wertsachen

Die Mitnahme von Wertsachen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung (siehe § 9/§ 10).

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§ 8 Gesundheitliche Angaben, Erste Hilfe und medizinische Versorgung

1. Gesundheitsinformationen

Alle gesundheitsrelevanten Informationen (inkl. Allergien, Dauermedikation, Impfstatus soweit relevant, Notfallkontakte) sind vollständig und aktuell zu übermitteln.

2. Erste Hilfe

Die Betreuungskräfte leisten im Notfall Erste Hilfe. Bei weitergehendem Behandlungsbedarf wird medizinisches Fachpersonal hinzugezogen.

3. Medikamentengabe

Eine Gabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten erfolgt ausschließlich

o nach den schriftlichen Anweisungen der Personensorgeberechtigten bzw. der volljährigen Person und/oder

o auf ärztliche Anordnung.

Die Gabe von freiverkäuflichen Standardmitteln (z. B. Schmerz /Fiebermittel in altersgerechter Dosierung, Wunddesinfektion) erfolgt nur bei Bedarf, soweit medizinisch vertretbar und nach vorliegender Einwilligung der Personensorgeberechtigten bzw. der volljährigen Person.

4. Unerreichbarkeit der Personensorgeberechtigten

Ist in dringenden Fällen niemand erreichbar, darf das Leitungsteam alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Abwendung akuter Gesundheitsgefahren veranlassen (z. B. Konsultation ärztlichen Personals, Einlieferung in medizinische Einrichtungen). Die Personensorgeberechtigten bzw. die volljährige Person werden unverzüglich informiert.

5. Kosten der Behandlung

Eventuelle Kosten der Krankenbehandlung tragen die Personensorgeberechtigten bzw. die volljährige Person; vorgelegte Auslagen werden nach Rechnungsvorlage erstattet.

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§ 9 Versicherungen

1. Für die Dauer der Veranstaltung schließt der Veranstalter eine Unfall und Haftpflichtversicherung ab.

2. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten; Schäden zwischen Teilnehmenden sind nicht erfasst und die Versicherung greift nur subsidiär zu anderweitig bestehendem Schutz.

3. Kein Versicherungsschutz besteht für Verlust/Abhandenkommen von Sachen.

4. Es wird empfohlen, dass Teilnehmende über eine private Haftpflicht und Krankenversicherung verfügen; ggf. ist bei Auslandsmaßnahmen eine Auslandskrankenversicherung einschließlich Rücktransport sinnvoll.

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§ 10 Haftung

1. Die Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden wird – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

3. Für mitgebrachte Gegenstände (insbesondere Wertsachen) wird – vorbehaltlich Ziff. 1/2 – keine Haftung übernommen.

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§ 11 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des DPSG Stamm Lörick, abrufbar unter https://lagertickets.de/loerick/Sola25/page/dsgvo/ . Darin sind Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung sowie die Rechte der Betroffenen dargestellt.

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§ 12 Schlussbestimmungen

1. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

2. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Düsseldorf. Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

3. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser ATB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.